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Die Wartung, Instandhaltung und Pflege des Fuhrparks samt Anhänger, motorisch betriebene Geräte obliegt dem Fahrmeister der Feuerwehr Hollabrunn. Neben der gesetzlichen Überprüfungen (§ 57a Überprüfung, Kranprüfungen, etc...) sind auch die Feuerwehrinternen Prüfungen laut Prüfkarteiblätter teil der Aufgabe des Fahrmeisters. |